Nachdem der europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2015 den damals geltenden Safe-Harbour Angemessenheitsbeschluss welche einen Datentransfer zwischen den EU und den USA regelte, gekippt hatte, wurde nun auch die Nachfolgeregelung der so genannte privacy Shield Angemessenheitsbeschluss für unwirksam erklärt.
EuGH, 16.07.2020 - C 311/18
Wichtig für Unternehmen: Es sind dringend alle Datenübermittlungen in die USA auf ihre Zulässigkeit hin zu prüfen.
10.08.2020